„Die Unkenntnis der Steuergesetzte befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen.
Die Kenntnis aber häufig.”
(Amschel Mayer von Rothschild, dt. Bankier)
„Die Unkenntnis der Steuergesetzte befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen.
Die Kenntnis aber häufig.”
(Amschel Mayer von Rothschild, dt. Bankier)